Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die gesetzlich anerkannte Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Als solche hat es die Aufgabe, das Recht und die Pflicht, sich mit seinem gesamten Potenzial auf den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten vorzubereiten und an deren Bewältigung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes mitzuwirken. Die Hilfeleistung allein nach dem Maß der Not der hiervon Betroffenen ist für das DRK dabei ausschlaggebend.
Mit dem vorliegenden strategischen Konzept werden die Grundlagen des Komplexen Hilfeleistungssystems des Deutschen Roten Kreuzes beschrieben. Dieses System bildet die Basis für die Mitwirkung des DRK im Bevölkerungsschutz und bei der Katastrophenhilfe im nationalen und europäischen Raum. Sie hat gesamtverbandliche Gültigkeit. Ihre Umsetzung wird mittel- und langfristig gestaltet.
Die sogenannte K-Vorschrift regelt den administrativ-organisatorischen Bereich des Krisenmanagements. Hinsichtlich der operativ-taktischen Führung gilt die DRK-DV 100 uneingeschränkt. Die beiden Vorschriften sind ergänzend zu betrachten.
Die K-Vorschrift gilt einheitlich und verbindlich für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Mitglieder.