Bundeskanzler Konrad Adenauer erkennt für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Schreiben vom Februar 1951 das Deutsche Rote Kreuz als nationale Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Konvention an.
Erst mit dieser Anerkennung galt das DRK als nationale Hilfsgesellschaft. Die internationale Anerkennung des DRK durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz erfolgte im Juni 1952.