„Zu lange waren Atomwaffen die einzigen Massenvernichtungswaffen, deren Einsatz nicht ausdrücklich völkervertragsrechtlich verboten war. Wir begrüßen, dass diese Lücke nun durch den neu angenommenen Vertrag geschlossen wurde“, sagte Schön. Der Einsatz von Atomwaffen sei grundsätzlich nicht mit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts vereinbar. Diese schreiben es den Konfliktparteien unter anderem vor, jederzeit zwischen den an Auseinandersetzungen teilnehmenden Kombattanten und unbeteiligten Zivilpersonen zu unterscheiden. Für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die die Verhandlungen in New York begleitet hat, ist daher entscheidend, dass der Vertragstext nicht nur die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen anerkennt, sondern ein Verbot des Einsatzes enthält, das auf dem geltenden humanitären Völkerrecht basiert.
Der nun im Rahmen einer UN-Konferenz angenommene Vertragstext enthält ein umfassendes Verbot von Atomwaffen und verbietet neben dem Einsatz insbesondere auch die Drohung mit dem Einsatz solcher Waffen sowie die Entwicklung, das Testen, die Herstellung und die Stationierung. Er ermöglicht es Staaten, die über Atomwaffen verfügen oder auf deren Staatsgebiet Atomwaffen eines anderen Staates stationiert sind, dem Vertrag beizutreten. Der Vertrag, der von 122 Staaten angenommen wurde (mit einer Gegenstimme der Niederlande und einer Enthaltung Singapurs), wird am 20. September 2017 zur Unterzeichnung freigegeben und wird 90 Tage nach der Ratifizierung von 50 Staaten in Kraft treten.
Die Atommächte und Mitglieder der NATO haben mit Ausnahme der Niederlande nicht an den Verhandlungen teilgenommen. „Ich hoffe, dass der Vertrag auch in Deutschland zu einer weiteren Entwicklung in der Bewertung des Stellenwertes von Atomwaffen anregt und somit einen Beitrag dazu leistet, dass solche Waffen nie wieder eingesetzt werden“, sagte Schön.