Die Tarifkommission der BTG hatte zuletzt angeboten, die Gehälter zum 1. April 2021 linear um 1,5 Prozent (oder mindestens 50 Euro) und zum 1. April 2022 um 1,9 Prozent zu erhöhen. Erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau hinaus waren für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ebenso war eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten geplant. Bestandteil war dabei auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage, die Erhöhung weiterer Zulagen für den Rettungsdienst und die Kita sowie die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 € je Monat. Zudem wurde die Erhöhung auf 30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten angeboten.
„Wir hoffen, dass wir durch das Schlichtungsverfahren schnell zu einem Ergebnis kommen, da viele der Beschäftigten im DRK kein Verständnis für die Blockadehaltung von ver.di haben. Gerade in dieser Tarifrunde und unter diesen besonderen Bedingungen sind wir sehr enttäuscht darüber, dass ver.di uns zu diesem Schritt zwingt, den wir zum Wohle aller Beschäftigten im DRK nun leider gehen müssen“, sagt Reuter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.