Am 1. Juli 2008 tritt das Heimkehrer-Entschädigungsgesetz in Kraft. Es regelt die Entschädigung für Gefangene des Zweiten Weltkriegs, die zwischen 1947 und 1951 ins heutige Ostdeutschland zurück-gekehrt sind. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt die Betroffenen, wenn sie keine Nachweise über ihre Entlassung aus der Gefangenschaft haben. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf 500 bis 1.500 Euro pro Person.
Zum Nachweis der Heimkehrereigenschaft genügt der Entlassungsschein oder eine schriftliche Bestätigung des DRK-Suchdienstes München. Zu den Beständen des Suchdienstes gehört unter anderem die so genannte "Gronenfelde Kartei". Sie enthält Namen und Daten der Heimkehrer, die über das zentrale Aufnahmelager Gronenfelde bei Frankfurt (Oder) entlassen wurden. Ebenfalls zum Bestand gehört ein großer Teil der Akten deutscher Kriegsgefangener aus dem Russischen Militärarchiv in Moskau. Sie beziehen sich auf etwa 1,7 Millionen registrierte Entlassungen. Kriegsgefangene, die in die Gebiete der neuen Bundesländer heimgekehrt waren, haben – anders als Heimkehrer in den alten Bundesländern – bislang keine Entschädigung erhalten. Durch das Gesetz werden deutsche Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zwangsdeportierte begünstigt, wenn sie nach dem 31.12.1946 in das Gebiet der ehemaligen DDR bzw. in die frühere Sowjetische Besatzungszone entlassen worden sind. Weitere Informationen zum Verfahren sowie Antragsformulare finden Sie auf <link http: www.bundesverwaltungsamt.de external-link-new-window>www.bundesverwaltungsamt.de. Anfragen zu Entlassungsnachweisen können ab sofort schriftlich an den DRK-Suchdienst MünchenChiemgaustraße 109
81549 München oder per Onlineformular auf <link http: www.drk-suchdienst.org external-link-new-window>www.drk-suchdienst.org gestellt werden. Betroffene können sich auch an alle Suchdienst-Beratungsstellen der DRK-Landes- und Kreisverbände wenden. Ansprechpartner DRK-Pressestelle:
Svenja Koch
Tel. 030 85404 158
kochs@drk.de Stephanie Krone
Tel. 030 85 404 161
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