Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Hartz-IV-Sätze für Kinder zukünftig nicht mehr prozentual von den Bedarfen Erwachsener abgeleitet werden dürfen, kommentiert Donata Freifrau von Schenck, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes:
„Zu einem förderlichen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gehören aus unserer Sicht eine gesunde Ernährung, Schulhefte und Schulausflüge ebenso wie für außerschulische Bildungsaktivitäten wie Musikschule, Jugendgruppe oder Sport. Die Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts muss jetzt schnell in die Praxis umgesetzt werden, damit endlich die Rechte und Bedarfe von Kindern bei der Bemessung der Regelsätze berücksichtigt werden.“
Aber die Verantwortung des Staates geht noch weiter. Kinder haben nach Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das muss sich auch in einem eigenen Anspruch wiederfinden. Deshalb müssen die Überlegungen zu einer steuerfinanzierten eigenständigen Grundsicherung für Kinder weiter verfolgt werden.
Denn: Auch wenn Eltern Schwierigkeiten mit komplizierten Hartz-IV-Anträgen haben oder ihrer Verpflichtung zur Arbeitssuche nicht nachkommen, muss das Existenzminimum der Kinder gesichert sein. Diese Kindergrundsicherung muss so unbürokratisch wie heute das Kindergeld zu bekommen sein, so das DRK.
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