Grundrechte für Flüchtlingskinder - DRK e.V.

Grundrechte für Flüchtlingskinder

Auch Kinder haben Rechte

Seit Kurzem haben Flüchtlingskinder gleiche Grundrechte wie deutsche Kinder. Das DRK verwirklicht diese schon lange.

Am 3. Mai akzeptierte die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention vollständig und stärkt so die Rechte von Flüchtlingskindern. Jetzt muss die Politik diese Konvention in deutsche Gesetze umsetzen. Das DRK verbessert bereits seit Jahren mit zahlreichen Projekten die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland, wie der DRK-Kreisverband Freiburg zeigt: Im Flüchtlingswohnheim Bissierstraße verwirklicht der Sozialdienst des DRK durch seine Hausaufgabenbetreuung mit integrativem Förderkonzept das Recht auf Bildung für rund 100 Flüchtlingskinder. Diese besuchen zwar Kindergärten oder Schulen, kämpfen aber mit großen sprachlichen Defiziten – Erfolge bleiben ihnen so verwehrt, eine Eingliederung in unsere Gesellschaft wird sehr erschwert. In ihren Familien haben die Kinder kaum eine Chance zu lernen, und es fehlt an klaren Strukturen sowie einem anregenden Lernumfeld. Das bietet die Hausaufgabenbetreuung des DRK: Jeden Tag von 14 bis 16 Uhr  fördern Studenten aus Freiburg die Kinder in einem eigens dafür eingerichteten Gruppenraum und beschäftigen sich intensiv mit ihnen. Dank diesem freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement gelingt es den Kindern, ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Ein erfolgreiche Methode, um den jungen  Flüchtlingen zu besserer Bildung zu verhelfen und ihnen einen Start in ein neues Leben zu ermöglichen. Mehr Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Lage von jugendlichen Flüchtlingen in Deutschland sowie ein Interview mit Thomas Zeller, Sozialpädagoge für Flüchtlinge des DRK, lesen Sie im <media 9915>Soforthilfe-Report 3/2010</media>.
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