Erhöhung der Mindestlöhne: DRK stimmt Empfehlung der Pflegekommission zu - DRK e.V.
· Berlin · 07/22

Erhöhung der Mindest­löhne: DRK stimmt Empfeh­lung der Pfle­ge­kom­mis­sion zu

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat der Empfehlung der Pfle­ge­kom­mis­sion über die Anhebung der Mindestlöhne für Pflegekräfte zugestimmt. „Wir sind froh, dass es in der Pflegebranche nun insbesondere im nicht tarif­ge­bun­denen Bereich zu einem deutlichen Anstieg der Löhne kommt. Dennoch mahnen wir beim Gesetzgeber dringend eine Regelung an, wie diese zusätzlichen Kosten verteilt werden sollen“, sagt DRK-Gene­ral­se­kretär Christian Reuter.

Das DRK hat einer stufenweisen Anhebung der Mindestlöhne bis zum 1. Dezember 2023 um insgesamt 12,75% bis 18,51% - je nach Ausbil­dungs­stand - zugestimmt. Bereits zum 1. September 2022 wird es zu Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 auf 17,10 Euro pro Stunde kommen.

Die jetzt vereinbarten Erhöhungen seien für die Träger der Pfle­ge­ein­rich­tungen jedoch eine extreme Belastung, weil diese Anhebung aktuell nicht durch die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung abgedeckt werde und die Mehrkosten voraus­sicht­lich von den Pfle­ge­be­dürf­tigen und ihre Angehörigen getragen werden müssten, sagt Reuter. Er gehört der Pfle­ge­kom­mis­sion auf Vorschlag der Bundes­ta­rif­ge­mein­schaft des DRK, der Vereinigung der kommunalen Arbeit­ge­ber­ver­bände und des Arbeit­ge­ber­ver­bandes Pflege an. Es bestehe die große Gefahr, dass sich der ohnehin ständig steigende Eigenanteil der Pfle­ge­be­dürf­tigen an den Pflegekosten dadurch weiter erheblich erhöhen werde. „Das ist den Pfle­ge­be­dürf­tigen und ihren Angehörigen finanziell nur schwer zumutbar. Derzeit beläuft sich der Eigenanteil eines Pfle­ge­be­dürf­tigen im Bundes­durch­schnitt bereits auf 2179 Euro pro Monat. Der Anteil der Pfle­ge­ver­si­che­rung ist dabei schon berücksichtigt“, sagt Reuter.

Das DRK hält eine Reform der Pfle­ge­ver­si­che­rung für dringend erforderlich. Es sei eine Systemumkehr notwendig. Die Eigenanteile der Pfle­ge­be­dürf­tigen und ihrer Angehörigen müssten auf einen festen Sockelbetrag begrenzt und Verbesserungen bei den Gehältern der Pflegekräfte künftig von der Pfle­ge­ver­si­che­rung übernommen werden. Die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Regelung des Gesund­heits­ver­sor­gungs­wei­ter­ent­wick­lungs­ge­setzes stelle bei den stetig steigenden Kosten in der Langzeitpflege nur eine sehr geringfügige Entlastung dar. „Die Bundes­re­gie­rung muss hier dringend handeln. Es darf nicht sein, dass der Staat Mindestlöhne in der Pflege festlegt, aber sich nicht um die nachhaltige Refinanzierung der Kosten kümmert“, sagt Reuter.

Das DRK betreibt bundesweit mit 39.600 Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeitern 535 stationäre Pfle­ge­ein­rich­tungen mit insgesamt 41.500 Plätzen. Hinzu kommen 590 ambulante Pflegedienste mit 18.200 Pflegekräften für 51.600 Patientinnen und Patienten.

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