Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Kliniken seien einem besonders hohen Infektionsrisiko durch den Coronavirus ausgesetzt, weil sich im Alltag die vorgeschriebene Distanz zu Patienten und Pflegebedürftigen selten einhalten lasse, erklärt Reuter. Das DRK mache sich dafür stark, dass die Pflegekräfte entweder eine Belohnung über die Einführung eines Steuerfreibetrages oder über eine Sonderzahlung erhalten. Bei einer Prämie müsse jedoch die Refinanzierung geklärt werden, da die Kosten nicht auf Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen abgewälzt werden dürften. Auch die Träger der Einrichtungen könnten diese zusätzlichen Kosten in der Regel nicht stemmen. Beim Deutschen Roten Kreuz seien die Träger von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Kliniken gemeinnützig und könnten deswegen nur geringe finanzielle Rücklagen bilden. Notwendig sei eine Refinanzierung der Belohnung durch Bund oder Pflegekassen. DRK-Generalsekretär Reuter fordert von der Politik deshalb eine rasche Lösung, um die Beschäftigten schnellstmöglich zu belohnen.
Die zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) vereinbarten Eckpunkte für eine Sonderprämie von 1.500 Euro pro Beschäftigten in der Pflege ordnet Reuter als politischen Aktionismus ein. Der Vorstoß diene eher den Interessen von ver.di und der BVAP und nutze den Beschäftigten wenig. Die Refinanzierung dieser Prämie durch Bund oder Pflegekassen sei zuerst zu klären. Notwendig sei ein rechtssicherer Weg, um den Beschäftigten finanzielle Anerkennung für ihre wichtige Arbeit zu zollen.