In Deutschland liegt noch Vieles im Argen, was die Rechte von Kindern betrifft. Auch 20 Jahre nach Verabschiedung der Konvention über die Rechte des Kindes durch die Vereinten Nationen am 20.11.1989 und 17 Jahre nach Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik, sind viele der Rechte von Kindern nicht umgesetzt.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Die Armutsrate von Kinder und Jugendlichen ist deutlich höher als die von Erwachsenen. Das DRK fordert: Die Höhe der finanziellen Grundsicherung für Kinder und Jugendliche muss von ihren Bedürfnissen und Rechten abgeleitet werden. Erhöhte Ausgaben, zum Beispiel für Bildung und mehr Kleidung wegen des schnellen Wachstums, müssen in die Grundsicherung mit einbezogen werden.Das DRK unterstützt in seinen Beratungsstellen Familien, ihre Rechte auf staatliche Unterstützung wahrzunehmen oder aus Not- und Überschuldungssituationen herauszufinden. (Link)
Gesundheitsförderung im Schulalltag verankern
Das Recht von Kindern auf bestmögliche Gesundheit wird z.B. im Schulalltag nicht verwirklicht. Kindern und Jugendlichen fehlt dort die ausreichende Bewegung. Viele von ihnen müssen ihren Schultag ohne eine warme Mahlzeit überstehen und sollen dabei lernfähig bleiben.Das DRK fordert: Die Schule muss insgesamt gesundheitsfördernder gestaltet werden und: Wo über Mittag gelernt wird, muss es kostenlose Mittagsmahlzeiten für alle oder wenigstens zunächst für armutsgefährdete Kinder und Jugendliche geben. Das DRK stärkt in seinen Familienbildungsangeboten Eltern darin, einen gesundheitsförderlichen Alltag zu leben und eine gesunde kindliche Entwicklung zu fördern. Das Jugendrotkreuz, der Jugendverband des DRK unterstützt ganz praktisch mit Hilfe seiner „Body-Grips Mobile“ bundesweit Schulen mit Projekten zur ganzheitlichen Gesundheitserziehung. In seinen Kindertageseinrichtungen sind viel Bewegung und gesundes Essen Standard.
Kostenlose Freizeitaktivitäten und Jugendbildungsangebote
Die Gestaltung der Freizeit ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Insbesondere Kinder und Jugendliche in Armutssituationen verbringen ihre Freizeit zu Hause in der Wohnung, da in vielen Wohngebieten zu wenig oder gar keine kostenlosen Angebote für Jugendbildung und Freizeitaktivitäten gibt. Das DRK fordert, dass Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung von Wohngebieten mit einbezogen werden und dass die Prioritäten von Ausgabenentscheidungen sich an den Rechten von Kindern auf kulturelle Teilhabe und Bewegungsmöglichkeiten orientieren. Das Jugendrotkreuz unterstützt bundesweit in zahlreichen Angeboten der offenen Jugendarbeit, der Jugendbildung und der Freizeitgestaltung die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.Kinderrechte haben oberste Priorität
In einigen Bundesländern wird trotz neuer Gesetzeslage immer noch das Ausländerrecht vor dem Kinder- und Jugendrecht für Entscheidungen über den Wohnort zugrunde gelegt. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge werden kurz nach ihrer Ankunft nach einem verwaltungstechnischen Schlüssel in der Bundesrepublik verteilt. Das DRK fordert: So wie es das Kinder- und Jugendhilfegesetz in §42 vorsieht, muss das Recht der jugendlichen Flüchtlinge auf einen Vormund umgesetzt und geklärt werden, wie ihre individuelle Lage ist und wo und wie am besten für ihr Wohl gesorgt werden kann.Das DRK berät und betreut Flüchtlingskinder und unterstützt sie zum Beispiel mit Hausaufgabenhilfen und Sprachkursen.
Das Deutsche Rote Kreuz engagiert sich politisch für die Verwirklichung von Kinderrechten. Es setzt sich dafür ein, dass die Rechte des Kindes auf Schutz, Bildung und Beteiligung so im Grundgesetz verankert werden, dass sie den Kindern und Jugendlichen nachhaltig zugute kommen und in allen politischen Entscheidungen beachtet werden. Bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss aus DRK-Sicht das Kindeswohl gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sichergestellt sein. Zusammen mit anderen Akteuren im Bereich Kinderrechte wirkt das DRK auf den Vorrang des Kindeswohls bei einschlägigen politischen Entscheidungsprozessen etc. hin. Aus DRK-Sicht sind demnach die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ergebenden internationalen Verpflichtungen anzuerkennen und Vorbehalte entsprechend zurückzunehmen. Das könnte Sie interessieren: Das Deutsche Rote Kreuz ist Mitglied der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderechtskonvention in Deutschland
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- <link http: www.drk-ovp.de sozialberatung.html external-link>Sozialberatung
- <link http: www.drk-ovp.de sozialberatung.html external-link>Schuldnerberatung
- <link http: www.drkcms.de drkbo familienbildungswerk.html external-link>Familienbildung KV Bochum
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